Beiträge von Bluebee

    Ich habe jetzt einmal weiter im Internet gewühlt. Unabhängig davon, dass wir nicht wissen, ob und welche Mindestabnahmemenge vereinbart worden ist und welche Sanktionen hieraus resultieren, lässt eines aufhorchen: Die Aussetzung der Patronatserklärung der US-amerikanischen Konzernmutter für Ford in Europa, wohl in 2025. Man kann das so verstehen, das Ford USA die Kapriolen im Geschäft in Europa schlicht leid ist, weshalb man die schützende Hand zurückgezogen hat. Gleichzeitig ist zwar ein erheblicher Mittelzufluss erfolgt. Aber Ford Europa/Deutschland hat eine Absicherung weniger. Das Ganze kann natürlich auch völlig anders gewertet werden, so dass Ford (USA) die Umstrukturierung durch Milliarden Zahlungen an die Deutsche Tochter unterstützt und damit in die Zukunft von Ford in Europa investiert.

    Quellbeispiel

    Was hier aber letztlich hinter den Kulissen tatsächlich Intention war, werden wir wahrscheinlich als Letzte mitbekommen. Mein Misstrauen in Presseveröffentlichungen verringert sich dadurch irgendwie nicht. Andererseits........vielleicht investiere ich demnächst in Aluhüte:)

    Tommy43

    ......Abnahmeverpflichtungen und Strafzahlungen ist halt das, was in der Fachpresse als Fords zusätzliches Problem identifiziert wird. Bei solchen Verträgen keine Mindestabnahmen und Vertragsstrafen vorzusehen, wäre absurd. Ob es nun die vollen 1,2 Mio oder evtl. "nur" 800.000 sind ist eigentlich unerheblich. .....



    Das steigert meine Überzeugung nicht wirklich. Synonyme wie "Fachpresse" sind für mich kein Beleg für irgendeinen Wahrheitsgehalt. Artikel der "Fachpresse" zu meinem eigenen Berufsbereich lassen mir in nicht seltenen Fällen die Haare zu Berge stehen. Sieh es doch einmal anders herum:

    Du bis ein, in Konkurrenz zu anderen Wettbewerbern stehendes, umsatzabhängiges Unternehmen (VW) und kannst eine Vereinbarung zur Abnahme einer signifikanten Menge eines Deiner Produkte erzielen. Dabei stehst Du in einer Situation (bis 2026), dass Deine Werke, in denen Du auf die neue Technologie gesetzt hast und teures Geld gekostet haben, deutlich überhöhte Produktionskapazitäten aufweisen. In welcher Verhandlungsposition bist Du dann gegenüber einem potentiellen Kunden, der es Dir erlaubt zumindest einen guten Teil Deiner Überproduktion aufzufangen? Wie sehr glaubst Du Deinen Vertragspartner, der alles dies weiß, knebeln zu können?

    Nochmal, selbstverständich wird es vertragliche Mechanismen geben, die verhindern, dass Ford einfach irgendwelche Fantasiezahlen aufruft und dann nichts abnehmen muss. Aber dieses teils kolportierte Dogma: Oh Gott oh Gott, der wirtschaftliche Weltuntergang Fords ist nahe, die haben zu hohe Plattformzahlen bei VW geordert, ist schlichte Marktschreierei. Auszuschließen ist nichts, auch nicht die gesteigerte Unfähigkeit des Ford Managements . Sollten aber auch dort noch Reste alter deutscher Unternehmenskultur vorhanden sein, wurde bei der betreffenden vertraglichen Grundlage voraussichtlich Augenmaß bewahrt.

    Gegenbeispiele gibt es natürlich hinreichend: Bayer/Monsanto zum Beispiel.

    Aber ausser Medienveröffentlichungen haben wir nichts. Wenn man dazu noch weiß, dass diese Veörffentlichungen, sei es von VW, sei es von Ford einen eigenen Zweck haben, gehe ich da mit einer gehörigen Portion Skepsis ran.

    Bei derartigen Vereinbarungen existiert eine erhebliche Bandbreite in den konkreten Pflichtenheften. Ich kenne den dortigen Inhalt nicht. Es besteht jedoch ein erheblicher Unterscheid zwischen geplanter Abnahme und zugesicherter Abnahme. Dazwischen liegt ein weites Feld. Du hast absolut recht, dass die geplante Abnahme auf der Lieferantenseite (VW) die Verpflichtung vorsieht zumindest hinreichende Produktionskapazitäten vorzuhalten, um die entsprechende Marge im Falle des Abrufes aufbringen zu können. Allerdings sehen vertragliche Regelungen zumeist entsprechende Änkündigungs- und Abruffristen für beide Seiten vor und/oder die Möglichkeit die geplante Menge über den Zeitlauf auch geändertem Konsumverhalten anzupassen. Wann, welche Ausgleichszahlungen, in welcher Höhe, ab welcher Unterschreitung zu leisten sind, habe ich bislang schlicht nirgendwo gefunden. Entsprechend halte ich die Annahme einer starren Abnahmeverpflichtung, die im Spiegelbild eine Ausgleichspflicht, am besten noch in Höhe des nicht abgenommenen Produktes vorsieht, aus den mir zugänglichen Verlautbarungen für nicht belegt.

    Wo nehmt Ihr die Abnahmeverpflichtung her? In der Pressemitteilung von VW wird von einer "geplanten Abnahme" gesprochen. Das ist ein himmelweiter Unterscheid.


    Pressemitteilung VW

    Es lohnt sich in Wahrheit weder, bei der Werkstatt zu eskalieren noch bei Ford. Die können alle nix machen. Erst wenn VW mit der Fehlerbehebung aus den Puschen kommt, wird sich auch bei Ford was tun. Insofern herrscht nur scheinbare Ruhe oder Zufriedenheit. Die Vergesslichkeiten und Wunderlichkeiten softwareseitig halten auch bei mir an. Ein lifehack hierbei ist, sich mit den Werkseinstellungen vorläufig abzufinden.

    Das sehe ich anders. Ich bin selbst beruflich in dem Bereich tätig, der "eskaliert". Soweit dem Händler als Vertragspartner nach Ablauf einer zumutbaren Frist keine wirtschaftliche Nachteile drohen, beruht seine Motivation im Wesentlichen auf good will. Erkennt er aber, dass ihn Folgekosten ereilen können (Schadenersatz aus Verzug), ist das eine deutliche Motivationshilfe um seinerseits etwas mehr Energie in den Druck auf Ford selbst zu richten. Meine Erfahrung lehrt, dass sich der Sitzende weit eher aus dem Stuhl erhebt, wenn man den Stuhl anzündet (Disclaimer: Achtung, rein bildliche Metapher :)) .

    Also meiner (2025er) hat noch nie bei einem Tempolimit-ähnlichen Schild auf einem LkW oder Bus gebremst. Allerdings "liest" er hier (RS) örtlich spezifisch eine 20 km/h Beschränkung auf dem Schild einer parallelen Straße und bremst das Fahrzeug dann auf der daneben verlaufenden Hauptstraße (60 km/h) auf 20 km/h runter. Wenn man es weiß, kann man reagieren; ohne diese Kenntnis kann das schon einmal zu unschönen Situationen führen.


    Nur, wenn das System neben den im Kartenmaterial vorgebegebenen Tempolimits auch Schilder lesen soll, stelle ich es mir auch es auch schwierig vor, wie das System zwischen einem gut aufgebrachten Tempolimit-Schild an einem LkW und einem echten Verkehrsschild unterscheiden soll. Die Größe des Schildes (auf LkW oft kleiner) ist ja bei der Erfassung letztlich von der Entfernung abhängig.