Im November werden die KFZ Versicherungsverträge geprüft, verlängert oder erneuert. Ich bin meine Versicherung durchgegangen und darauf gestoßen, dass ich bisher ohne Werkstattbindung einen Vertrag habe. Mein Leasingvertrag wurde über die Ford Bank von meinem Händler abgeschlossen, wo auch die Unterlagen liegen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich damit verpflichtet bin, bei Schäden diese Werkstatt als Anlaufstelle zu nutzen. Wenn dem so ist, brauche ich doch keine freie Werkstattwahl in meiner Versicherung. Liege ich da richtig ?.
Kfz-Versicherung und Leasing - Behandlung der Werkstattbindung
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Doch, Du brauchst die freie Werkstattwahl (i.d.R.), da ohne freie Werkstattwahl die Werkstatt nicht durch Dich (Deine Wahl: Dein Händler), sondern durch die Versicherung vorgenommen wird. Das sind, je nach Versicherung, eher nicht die Vertragshändler Deiner Marke.
Das "frei" in freie Werkstattwahl bezieht sich auf Dich und ermöglicht Dir, zu Deinem Händler zu gehen oder eben zur Werkstatt, die der Leasinggeber gerne hätte.
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Frag bei deiner Versicherung nach, wer Partner ist.
Hier ist es ein großes Ford Autohaus (HUK24), wo ich es hingeben kann.
Da macht dann die Werkstattbindung nichts aus.
Unterwegs kann die Sache natürlich etwas anders aussehen, aber man muss nicht immer denken, dass die Versicherungen zu einer Hinterhofwerkstatt schicken.