…das ist ärgerlich…
Wenn du einen kundenorientierten Händler hast, könnte man mit dem vielleicht über ein Angebot zu einem kostengeringen (ich will ja gar nicht von einem kostenneutralen reden) Ersatzfahrzeug sprechen.
Rechtlich gesehen sind wohl auch unverbindliche Liefertermine wohl erst ab 6 Wochen Lieferverzug zum unverbindlichen Lieferungstermin unter bestimmten „Regularien beklagbar“ …
Grüße