…das finde ich immer ein bisschen befremdlich, so schnell nach einer Rückabwicklung zu rufen.
So einfach ist das nun auch nicht.
Klar, die Fristsetzung nach 2maliger Nachbesserungschance öffnet dann den Weg, den Rechtsweg i.S. Rückabwicklung zu beschreiten.
Stellt sich der Händler quer, wird das aber sehr langwierig und wenn man keine RS-V hat, für Otto-Normal-Verbraucher kaum finanzierbar.
Von der zeitlichen Komponente, bis Gerichte heutzutage tätig werden, ganz zu schweigen.
Und man steht letztendlich ohne Auto da…
Wie auch immer, eine Rückabwicklung sollte imho immer nur der letzte Schritt sein, weil das Verfahren kann immense Nerven kosten…
Grüße