- da man zwei Steuerbescheide aus den letzten drei Jahren benötigt, muss man ja nun erst einmal den aktuellen Steuerbescheid abwarten, um das zu versteuernde Einkommen zur Entscheidung der Bezugsberechtigung darlegen zu können
Wenn der Bescheid von 2025 noch nicht vorliegt, kannst du die Bescheide von 24 und 23 nehmen. Den aktuellen Bescheid müsstest du nicht abwarten.
Wohl aber dass auf dich zugelassene Fahrzeug 🙃