Beiträge von Klinger

    Ohne eine entsprechende Vereinbarung im Leasingvertrag, z.B. Full-Service-Vertrag, gibt es nicht einfach so Anspruch auf einen Ersatzwagen.

    Das Modelljahr 2026 hat nach dem Ende der Werksferien begonnen. August oder September.

    Ich habe das 1x mit einem Renault Scenic gemacht. Aber das gilt für praktisch alles, was Du als Verbraucher kaufst.

    Beim Leasing ist es etwas knifflig, weil Du nicht Eigentümer bist. Da sollte man den Leasinggeber mit ins Boot holen.

    Du musst zwei Nachbesserungsversuche hinnehmen. Das können jeweils Neulieferung oder Reparatur sein. Schlagen beide fehl, kannst Du das Auto einfach zurückgeben.

    Kleiner Haken: Du musst Dich wegen der Nachbesserung an Deinen Vertragspartner wenden. Mit angemessener Fristsetzung. Reagiert der Händler nicht, gilt der Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen.

    Es ist wirklich so einfach. Auch wenn Deinem Händler das nicht gefällt.