Beiträge von Klinger

    Ich habe das 1x mit einem Renault Scenic gemacht. Aber das gilt für praktisch alles, was Du als Verbraucher kaufst.

    Beim Leasing ist es etwas knifflig, weil Du nicht Eigentümer bist. Da sollte man den Leasinggeber mit ins Boot holen.

    Du musst zwei Nachbesserungsversuche hinnehmen. Das können jeweils Neulieferung oder Reparatur sein. Schlagen beide fehl, kannst Du das Auto einfach zurückgeben.

    Kleiner Haken: Du musst Dich wegen der Nachbesserung an Deinen Vertragspartner wenden. Mit angemessener Fristsetzung. Reagiert der Händler nicht, gilt der Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen.

    Es ist wirklich so einfach. Auch wenn Deinem Händler das nicht gefällt.

    GAP heißt das Zauberwort und gehört beim Leasing mit VK zwingend dazu!

    GAP deckt nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Buchwert. bzw. Restforderung der Leasingbank. Tritt nur bei Totalschaden ein.

    Warum bei einem Versicherungsfall die Ford Bank informiert werden muss, erschliesst sich mir hier nicht.

    Weil der LN die Wertminderung aus eigener Tasche zahlen muss, wenn der Schaden selbstverursacht war. Im Regelfall 10% der Nettosumme der Schadensrechnung.

    Das geht auch ganz gut ohne Anwalt.

    Rechtsberatung ist nicht hier nicht erlaubt, aber google einfach nach Pflichten des Verkäufers, Mängelfreiheit Kaufgegenstand und das in Zusammenhang mit dem Begriff Gewährleistung. Garantie braucht man hier nicht mal in Betracht ziehen, da das Auto innerhalb der Gewährleistungsdauer ist und die Beweislastumkehr erst nach 12 Monaten greift. Das alles muss man Ford Deutschland nur mal kurz und sachlich erzählen.

    Gewährleistung ist stärker als Garantie.

    24 Monate, 0,- Anzahlung, 0,- Überführung, 10.000km/Jahr: 350,-.

    Wobei die ca. 900,- Überführung natürlich in der Rate sind. Hätte ich auch selbst zahlen können, dann wäre Rate knapp 40,- niedriger.

    War ne krasse Aktion von Ford. LF von knapp 0,6 ist schon ordentlich.

    Pfohe, Hamburg. Hr. Ritter.

    So Antwort vom FFH, Achsteile sind nicht in der Garantie, aber er meldet sich nach Rücksprache noch einmal bei mir. Sollte es sich wirklich bewahrheiten, daß sich Ford da von der Garantie/Gewährleistung drückt, kann ich nur jedem von euch der den Explorer gekauft hat, empfehlen so bald als möglich eine Rostprophylaxe zu machen.

    Das ist Unsinn. Achsteile sind keine Verschleißteile. Du als Käufer/Leasingnehmer entscheidest, ob Du Garantie in Anspruch nimmst (Hersteller) oder Gewährleistung (Verkäufer).

    Wenn das Display ohne Schutzfolie bei üblicher Verwendung verkratzt oder andere Schäden nimmt, bekommt der Leasinggeber bei Rückgabe von mir nicht einen Cent dafür.

    Als Leasingnehmer ist man dem Leasinggeber keineswegs ausgeliefert.