Nicht ganz, Das Problem ist das die Fehler, welche nicht behoben sind alles Softwarefehler sind, alle anderen Dinge hat der FFH sofort erledigt. Und hier liegt nun der Hase im Pfeffer, weil zumindest in unserer Alpenrepublik eine Sachmängelhaftung auf Softwarefehler, welche zu einer Wandlung führen kann, sehr schwer, oder überhaupt nicht und wenn dann nur über einen Rechtsstreit durchgesetzt werden können. Die Händler haben leider keinen Einfluß auf die Software. Keine Ahnung ob das in Deutschland einfacher geht, aber bei uns ist das quasi aussichtslos hatte mich dahingehend bereits beraten lassen.
Erschwerend kommt dazu, dass die Software von VW ist und nur Optisch von Ford angepasst wurde.