Auf dem Niveau brauchen wir nicht weiter zu diskutieren.
Beiträge von hsispeg
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Bei drei Jahre Leasing mögen GJR wirtschaftlich vielleicht eine Alternative sein, trotz Verschleiß und höherem Energieverbrauch im Somer. Natürlich sind zwei Sätze Räder teurer, aber da ist halt noch ein Sicherheitsaspekt. Es ist ein Unterschied, ob man GJR-Reifen auf einen 1,2t-Kleinwagen schraubt oder einen 2,5t-SUV mit 200-300 PS.
Siehe auch
https://www.reifenlab.de/mag/a…eifen-bleiben-die-besten/ -
GJR waren für micht keine Option. Im Flachland und an der Küste vielleicht, aber bei uns nicht. Und das mit dem jährlichen Ummontieren hatte mir der Händler auch vorgeschlagen. Die Rechnung war aber Satz Reifen 850 Euro plus 6x Montage mit Auswuchten (ca 125 Euro) = 750 Euro sprich insgesamt 1600 Euro in drei Jahren. Der Händler hat mir dann ein gutes Angebot für einen Rädersatz gemacht. Was am Ende des Leasings passiert, mal sehen. Jedenfalls war es mir den geringen Aufpreis wert. Ja, Reifen umstecken kostet theoretisch auch was, aber das hab ich bislang bei allen Autos selbst gemacht.
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Für Viel- und Langstreckenfahrer vermutlich sinnvoll. Für Fahrprofile wie meines, das Kurz- und Mittelstrecke bei ca. 10Tkm/Jahr und überwiegend als Ausgangspunkt die heimische Wallbox umfasst, rechnet sich die WP definitv nicht. Wenn dabei, gut, extra kaufen nein. Aber diese Rechnung muss jeder für sich aufstellen.
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Wie hast Du die befestigt? Mit den mitgelieferten Kleber?
ja, sind einfach doppelseitige Klebepads, halten seit Jahren sicher an der Scheibe. Wenn der FEE jetzt kommt, werd ich mal schauen, was ich nehme, hab Klebeflecken in verschiedenen Größen.
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Ich habe diese "Scheibe" in beiden Autos:
https://www.idealo.de/preisver…-3011-schwarz-needit.html
Funktioniert problemlos, innerhalb von 20-30 Sekunden nach dem Stillstand des Fahrzeugs zeigt es die Parkzeit an, aufgerundet auf die nächte halbe Stunde.
Das Gerät muss im normalen Sichtfeld angebracht und die Zulassungsnummer muss erkennbar sein.
Hatte bislang auch auf privaten Parkplätzen kein Problem damit.
Es schadet aber nicht, auch noch eine zusätzliche manuelle Scheibe im Handschuhfach liegen zu haben, insbesondere im Ausland. -
Habt ihr mehr als ein Telefon angemeldet oder mehr als einen Nutzer angelegt?
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Der Verkäufer ist für die Beseitung des Sachmangels innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zuständig. Nicht der Hersteller. Der Verkäufer hat den Mangel (bei privaten Käufern) am Wohnsitz des Kunden zu beheben, sprich er muss den Wagen dort abholen und wieder zurückbringen. Er hat gem. § 249 Abs. 1 BGB auch einen Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn es keinen Schaden gegeben hätte. Das heißt, er hat einen Ersatzwagen zu stellen. Nutzungsausfall muss er dagegen nicht ersetzen, es sei denn, er vereinbart mit dem Kunden etwas gegenteiliges. Der Käufer muss sich auch nicht mit anderslautenden Garantiebedingungen oder ähnlichem abspeisen lassen. Das Gewährleistungsrecht ist hier immer vorrangig.
Allerdings, wenn sich der Verkäufer weigert, dann ist der Gang zum Rechtsanwalt wohl unvermeidlich.