Grundsätzlich alles schicki, so wie das eben in den Verträgen und den AGB steht.
„Witzig“ finde ich wieder, dass Ford sich hier in eine „Gönnerposition“ bringt und von „Kulanz“ spricht.
Ford selbst schreibt, dass entscheidend für die 7 Jahre Kostenfreiheit die „KAUFVERTRAGSUNTERZEICHNUNG“ bis 31.3.2026 ist. Dann wird dargestellt, dass die „VERTRAGSMELDUNG“ erst am 1.4.26 erfolgte, was letztendlich für das Datum der KAUFVERTRAGSUNTERZEICHNUNG 31.3.26 rechtlich für den Käufer überhaupt keine Relevanz hat, da es internen Verfahrensabläufen geschuldet ist, dass der Kaufvertrag mit Datum vom 31.3.26 erst am 1.4. gemeldet wurde…
Und dann generös von Kulanz zu schreiben, finde ich schon wieder erbärmlich… klar, unter dem Strich hat der Kunde das, was ihm zusteht, aber deswegen nun sein ganzes Leben lang Ford für diese „Kulanzgewährung“ huldigen zu sollen, na ja…🥺
Grüße