Beim Nio, den ich über das Wochenende hatte, musste ich immer in das Auto klettern und dort erst einmal warten bis das Display hochgefahren ist und konnte dann AC entriegeln. Da ich keine App installiert hatte, auch sehr unpraktisch. Also ja, die Hersteller kochen da ein eigenes, unnötiges Süppchen.
Beiträge von mattberlin
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Richtig, denn das, ähnlich wie ein Piepen beim Rückfährtsfahren dient der Warnung / Absicherung.
Außerdem ist das ja nun weg
ab 1.1.Also, wer seiner Umgebung etwas Gutes tun will, der verzichtet auf unnötige Geräusche und nutzt so etwas nicht.
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Hm, ich weiß ja nicht....vielleicht eine Reaktion auf...ja, worauf? Irgendwie hat man hierzulande Ford wohl nicht auf dem Schirm, schließe ich von meinem Umfeld einer Flotte auf einen möglichen Grund, dann scheint man dieses eher günstige Fahrzeug, dann nutzt man primär die Angebote größerer elektrischer Fahrzeuge i5, A6, Q6, iD.7
Nebenbei wirkt es bei uns aktuell so, als ob die Ausfallrate der Fahrzeuge eher auffallend hoch ist, das Fahrzeug gefällt, das Drumherum eher nicht und Service...ja, die Meisten kennen ja mein Leid, trifft aktuell aber leider inzwischen auch Kollegen.
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Ich bin kein Jurist und kenne auch nicht die möglichen Änderungen der Interpretation. Aber ja, mein Kenntnisstand ist, hier einmal Gemini mit seiner Antwort:
Die akustische Schließrückmeldung (meist ein kurzer Signalton oder "Beep" beim Verriegeln des Fahrzeugs) ist in Deutschland straßenverkehrsrechtlich unzulässig und daher verboten, weil sie als unnötiges Lärmen und ein missbräuchliches Schallzeichen gilt.
Die rechtliche Grundlage dafür findet sich hauptsächlich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
* § 16 Abs. 1 StVO (Schall- und Leuchtzeichen): Schallzeichen (wie die Hupe oder ein Signalton) dürfen demnach nur gegeben werden, um außerhalb geschlossener Ortschaften einen Überholvorgang anzukündigen oder um vor einer Gefahr zu warnen. Die Bestätigung des Schließens stellt keine dieser Situationen dar.
* § 30 Abs. 1 StVO (Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot): Hier ist festgelegt, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm verboten ist. Ein Signalton, der lediglich das Verriegeln bestätigt, wird als unnötige Lärmbelästigung, insbesondere in Wohngebieten und während der Nachtstunden, angesehen.
Daher ist diese Funktion bei vielen Fahrzeugen, die für den deutschen Markt bestimmt sind, entweder deaktiviert oder im Bordcomputer nicht aktivierbar.
Bei Mercedes hatte ich das einmal angesprochen, da auch hier der Ton aktivierbar ist, dort die Aussage, bei Auslieferung ist es deaktiviert und muss vom Nutzer aktiviert werden, damit hat der Hersteller seine Anforderung erfüllt.
Ich finde auch, es ist eine Form der Lärmbelästigung und es gibt meist ausreichend optische Informationen über einen erfolgreichen Schließvorgang. Bspw. eingeklappte Rückspiegel, die, außer bei Audi
auch von der Ferne gut erkennbar sind. Oder die App, die zeigt ob ein Auto verschlossen ist, optische Signalisierung. Es ist Lärm der vermeidbar ist. -
Ist m.E. auch das, was hierzulande zulässig ist. Auch wenn viele gerne dieses, für mich regelmäßig störende Hupen wollen, es ist "verboten" auch wenn mir kein Fall einer Ahndung bekannt ist. Grundlage ist hier wohl die Regelung, wann ein Auto Signaltöne / Hupen darf.
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Mit so einer Aussage wäre ich vorsichtig, auch wenn es auf den ersten Blick logisch erscheint. Wer hat früher gesagt, er "kann" Autos bauen? Wer "kann" heute Batterien? Würde man so handeln, gäbe es nur Monopole irgendwann und keinerlei Entwicklung mehr.
Gerade aus dem Nichtkönnen entstehen doch regelmäßig spannende Fortschritte. Aber man muss natürlich aufpassen den Zeitpunkt festzustellen, wann man nur noch tote Pferde reitet oder gegen Windmühlen ankämpft.
Am Stammtisch ist alles so einfach, in der Realität meist nicht.
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Na und? Wird mal also Integrator statt Entwickler, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
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Ich will auch endlich meine Fingerabdrücke auf dem Display hinterlassen......ich meine mein Standfahrzeug hat die 1.1 und angelich, daumendrück, soll das Steuergerät diese Woche geliefert werden.
Aber Releasenotes habe ich bisher noch keine gesehen, das wäre mal interessant zu erfahren, was sich, außer die offensichtliche Massageeinstellung, womöglich noch alles verändert hat bei der Software, oder habe ich das überlesen?
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also statt Klorolle nun Kopfstützenmütze 
Dann wohl besser einfach die Technik in die Hand nehmen......ist wohl auch ergonomischer für den Hals, je nach Sitzposition.
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Im Allgemeinen reicht es ja tatsächlich aus den Luftdruck dann zu überprüfen, wenn sich die Bedingungen ändern, also Wechsel SR auf WR oder bei Änderung des Beladungszustandes. Dass alle 4 Reifen platt sind, passiert gelegentlich in Berlin bei SUVs, aber das erkennt man dann auch ohne Reifendruckwarner. Ansonsten hatte ich tatsächlich zwei Situationen, da haben diese Drehzahlwarner angesprochen und es war auch zu wenig Druck im Reifen. Beim ersten Fall hatte ich es praktisch zeitgleich zur Meldung am Fahrverhalten festgestellt, beim zweiten Fall nicht, da war eine Schraube drin und die Luftfederung hatte jegliches Gefühl hier unterdrückt

Persönlich fände ich inzwischen auch echte Druckanzeigen entspannter, ist eher eine Bauchsache als rational, denn prinzipiell hat eben die günstigere Technik auch funktioniert.