Danke für den Hinweis!
Am Unterboden sitzt auch alles fest. Radkästen und Dämmung unter der Haube in Richtung der A-Säule auch in Ordnung.
Ich bin kurz davor, den Bereich der Gurthalterungen B-Säule auszuschäumen ![]()
Danke für den Hinweis!
Am Unterboden sitzt auch alles fest. Radkästen und Dämmung unter der Haube in Richtung der A-Säule auch in Ordnung.
Ich bin kurz davor, den Bereich der Gurthalterungen B-Säule auszuschäumen ![]()
Fred Soweit alles unauffällig. Wollte noch den Unterboden checken, davon war hier auch mal die Rede. Kann ich aber erst machen, wenn es mal nicht in Strömen regnet.
Ja, genau. Null Einsicht. Man verweigert die Einstellung der Tür.
Unser Explorer ist nun sechs Monate bei uns und die Windgeräusche im Bereich der B-Säule werden ab Geschwindigkeiten 70-80 km/h aufwärts immer hörbarer.
Ab zum Händler und das Problem geschildert sowie die Problemlösungen hier aus dem Forum. Da war man schon leicht pikiert, dass ich Problemlösungen präsentiere. Uns ist zudem noch aufgefallen, dass die Beifahrertüre nicht gänzlich anliegt und somit evtl. Windgeräusche nach innen gelangen.
Heute erfolgte der Rückruf, dass es Reifengeräusche sind und unser Verdacht, die verstellte Tür, nicht angepasst wird, da keine Garantieleistung. Dies müsste extra bezahlt werden.
Ich glaube weder das eine noch das andere. Mein Verständnis sagt mir, dass dies ein Gewährleistungsanspruch ist, dass die Tür eingestellt wird. Erfahrungen jemand?
Nach einem hitzigen Gespräch vor Ort heute erfahren, dass nun Ende April produziert werden soll. Dinge wurden seitens des FFH zumindest verheimlicht, was die Sache nicht einfacher macht. Zumindest wurden Dinge nun geklärt, mal schauen wie der Informationsfluss nun vonstatten geht. Das in Verzug setzen behalten wir uns vor. Lieferkiller sind angeblich die AGR-Sitze, plus 16 Wochen. Keine Ahnung ob das stimmt ![]()
BrumBaer Hattest Du eine VIN und kannst sie in der App oder fordzona einsehen?
…aber in so einen Fall dann der Dumme. Der muss das Auto annehmen.
Da bin ich jetzt sprachlos, ehrlich
Du glaubst noch an das Gute im Verkäufer, oder?
Der sieht mich als Provision und wird keinen Millimeter vom Vertrag abweichen bzw. Entgegenkommen zeigen.
Der Kunde soll eine solche Option Deiner Ansicht nach also nicht wahrnehmen, weil der Händler dann der „Dumme“ ist?
Hier sind ja einige unterwegs, die ebenfalls mit dem Gedanken spielen. Aus Frust, aus Enttäuschung oder weil sie keine Lust haben noch länger auf das Fahrzeug zu warten. Denen sprichst Du mal eben ihr vertraglich zugesichertes Recht ab den Leasinggeber in Verzug zu setzen.