Eher nicht so schlauer Händler. Wenn weder eine verbindliche noch eine unverbindliche Lieferzeit angegeben ist, darf man nach 30 Tagen die Lieferung verlangen oder bei Nichtlieferung vom Vertrag zurück treten. Wir leben immerhin noch in Deutschland 😅
Auf welcher Grundlage ist das so? In unserer Bestellung steht auch kein Termin und vorm Sommer wird unsrer nun auch nicht mehr kommen, sodaß wir den bestellten AWD wegen Anhängelast dann nicht mehr brauchen. Dankeschön!
Ok, ich habe § 271 BGB gefunden. Was ist mit der mündlichen Aussage 4-6 Monate bei Vertagsabschluß (...noch aus den Umständen zu entnehmen...)?