Beiträge von loader70

    Ich habe mal einen A3 in Ingolstadt abgeholt. War das totale Montagsauto, aber an einem Freitag, den 13. gebaut (13.03.98?). Wurde nach 8 Monaten gewandelt. Seit dem gab's nur noch Autos, die bereits beim Händler standen. Der Explorer jetzt war die erste Bestellung seitdem. Ich würde heutzutage keinen Zermon mehr machen, es ist ein Auto. Wie unsinnig das ist, kann man sich hier ansehen: https://www.ardmediathek.de/vi…N3ci5kZS9hZXgvbzIyNjQzOTM Als ob wir keine wirklichen Probleme hätten.

    Wir haben unseren Explorer seit Dienstag. Daß er die Soundeinstellungen selber beim Abstellen auf "Gießkanne" stellt, wenn man den Surround hochstellt, haben wir schon gemerkt. Fasse jetzt den Surround nicht mehr an und dann bleibt die Einstellung samt Equalizer (meist?) erhalten. Heute holen wir den Experten(!) aus der Garage und Bing!, statt der üblichen Meldung (Bild), Fehler SOS funktioniert nicht. Grüne LED an der Taste war auch aus. Ich sag noch zur Frau: "Prima, jetzt geht das los." (Ich lese schon eine Weile hier mit.) Radio nur die Senderliste, aber ohne Logos. Rauschen aus den Lautsprechern. Obere programmierbare Leiste auch wie vom Werk. Bin dann erstmal losgefahren, an der Bank gehalten, aber Auto angelassen. Während meine Frau am Automaten war, hat das System offensichtlich einen Neustart gemacht. Danach funktionierte alles wieder, auch das Radio. SOS grün. Klimatisierung war davon glaube nicht betroffen, das hat gleich gut gekühlt im Auto.

    Diese Meldung im Bild, muß das so? Ich brauch das nicht bei jedem Start. Für einen Hinweis, daß ich für die Einhaltung der STVO verantwortlich bin trotz Assistentenund Fahrhilfen, hätte ich ja noch Verständnis.

    Ansonsten sind wir begeistert von dem Auto. Vor allem, daß er vor Ortseingängen und Geschwindigkeitsbeschränkungen hilft runterzubremsen, ist super. Wir hatten 12 Jahre kein neues Auto. Den Entwicklungssprung müssen wir erstmal verdauen. Aber die Softwaremacken sind wirklich nervig.

    Weiß jemand, wie diese Meldung im Bild nach den "Je nach" weitergeht?

    Eher nicht so schlauer Händler. Wenn weder eine verbindliche noch eine unverbindliche Lieferzeit angegeben ist, darf man nach 30 Tagen die Lieferung verlangen oder bei Nichtlieferung vom Vertrag zurück treten. Wir leben immerhin noch in Deutschland 😅

    Auf welcher Grundlage ist das so? In unserer Bestellung steht auch kein Termin und vorm Sommer wird unsrer nun auch nicht mehr kommen, sodaß wir den bestellten AWD wegen Anhängelast dann nicht mehr brauchen. Dankeschön!


    Ok, ich habe § 271 BGB gefunden. Was ist mit der mündlichen Aussage 4-6 Monate bei Vertagsabschluß (...noch aus den Umständen zu entnehmen...)?