Bullenfänger

  • Ich will euch die Freude ja nicht nehmen, merke jedoch meine generellen Bedenken bzgl. "Zulassungsfähigkeit" eines solchen Anbauteils an :

    Ein Bekannter hatte sich vor ein paar Jahren irgend so eine uralte Toyota-Geländenudel gekauft, unter anderem auch wegen dem Bullenfänger. Da er die Gurke zum Womo umbauen wollte, hatte er Bedenken bzgl. Zulassungsfähigkeit. Hat dann nur geklappt, weil die Schüssel bereits vorher in AT mit diesem Extra zugelassen war. Ansonsten sind solche Anbauten wg. Fußgängerschutz in D bei Neufahrzeugen (ab Bj. XXXX) nicht mehr zulassungsfähig. Gleicher Grund, weswegen man auch keine (neuen) KfZ mit Klappscheinwerfer mehr sieht.

    Bestellt am 9.2.26: Explorer RWD - Standard Range 140 kW (190 PS) | Magnetic Grey Metallic | GJR, 19"-Felgen, Komfort-Paket | vss. Prod.-Termin: 25.5.26 | LT: "Fzg. soll lt. Ford zwischen 1.-15.6.26 bei uns eintreffen." | Gebaut: 3.6.26 | Beim Hdl.: 30.6.26 | i-Zulassg. 7.7.26 | Neue Zul.-Bescheinig. I&II 9.7.26 | Abholg.: 10.7.26